Kann ein Pflichtteilsanspruch umgangen werden?
Ein Pflichtteilsanspruch entsteht dann, wenn ein gesetzlicher Erbe durch eine letztwillige Verfügung übergangen, also enterbt wird. Sofern der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung aber eine Vorerbschaft und eine Nacherbschaft anordnet, wird der Pflichtteilsberechtigte beim Eintritt des ersten Erbfalls nicht beschwert, weil der Vorerbe dem Nacherben verpflichtet ist. Ein Pflichtteilsrecht entsteht erst gegenüber dem Nacherben. Einzelheiten müssen einer persönlichen Beratung vorbehalten bleiben, um Mißverständnisse zu vermeiden. Ein Pflichtteilanspruch entsteht nicht, wenn der Pflichteilberechtigte wirksam auf sein Recht verzichtet: Pflichtteilsverzicht.
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